Klassen
Infos zum Führerschein
Kürzel:
bbH : bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
zG : zulässige Gesamtmasse
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbh max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Bemerkung:
Einschluss: Keine
Zusammenfassung der “alten” Klassen M und S
Mindestalter:
16 Jahre
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 ccm
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Bemerkung:
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter:
16 Jahre
Krafträder mit
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung:
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse “A1” nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Mindestalter:
18 Jahre
Krafträder mit
- Hubraum über 50 ccm oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Bemerkung:
Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse “A2” nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von “A2” auf “A”
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Kfz - ausgenommen Kfz
oder Klassen AM, A1, A2 und A - mit
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max 3.500 kg
Bemerkung:
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung “zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs” bei der Anhängerregelung
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg,
aber max. 4.250 kg
Bemerkung:
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter:
vgl. Klasse B
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter:
vgl. Klasse B
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit
- zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:
Vorbesitz : B
Mindestalter:
18 Jahre
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 3500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max Leermasse des Zugfahrzeugs“
Mindestalter:
18 Jahre
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit
- zG über 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre
nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre
nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max 12000 kg“
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre
für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Einschluss: D1
Mindestalter:
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Kfz der Klassse D mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung:
Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
Mindestalter:
18, 20, 21 oder 24 Jahre
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und
Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25
km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Bermerkung:
Eingeschlossene Klassen: keine
Mindestalter:
16 Jahre
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60
km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit
Anhängern).
Bemerkung:
Eingeschlossene Klasse: L, AM
Mindestalter:
16 Jahre bei 40 km/h (bbH)
und
18 Jahre bei 60 km/h (bbH)