Ausbildungsumfang - Willkommen bei der Fahrschule Richter, Inh. Axel Richter

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Ausbildungsumfang

Infos zum Führerschein
Stundenzahl theoretische Ausbildung
Klassen
Grundstoff*
Doppelstunden á 90 min
Zusatzstoff
Doppelstunden á 90 min
am
12/6
2
a1
a2
a
12/6
4
b
12/6
2
* Der Grundstoff vermindert sich um 6 Doppelstunden, wenn der Bewerber/die Bewerberin bereits eine Fahrerlaubnis besitzt.
Die theoretische Ausbildung für die Klasse B schließt die Ausbildung für die Anhängerklasse ein.
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
Bundes- oder Landstraßen
Ausbildungsstunden á 45 min
Autobahnen
Ausbildungsstunden á 45 min
Dämmerung und Dunkelheit
Ausbildungsstunden á 45 min
a1
a2
a
b
5
4
3
a1
Aufstieg auf
a2
0
0
0
a2
Aufstieg auf
a
0
0
0
b
auf
be
3
1
1



Stufenweiser Zugang in die nächsthöhere Führerscheinklasse durch eine Aufstiegsprüfung:

  • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A2 kann durch eine praktische Aufstiegsprüfung die Klasse A erworben werden. Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung erfolgt in der Fahrschule und kann frühestens 1 Monat vor Ablauf der Zweijahres-Frist absolviert werden
oder
  • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A1(früher 1b/ 125 er Motorrad) kann durch eine praktische Aufstiegsprüfung die Klasse A2 erworben werden. Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung erfolgt in der Fahrschule und kann frühestens 1 Monat vor Ablauf der Zweijahres-Frist absolviert werden
  • Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt in der Fahrschule. Die Anzahl der Vorbereitungs-Fahrstunden richtet sich nach Ihrem Können
  • Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben
  • Keine theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung
  • Prüfungsdauer: 40 Minuten
Aufstiegsprüfungen können nur absolviert werden, wenn der Bewerber mindestens 2 Jahre im Besitz der niedrigeren Führerscheinklasse ist!

Wissenswertes:

  • Der Direkt-Einstieg (ohne Vorbesitz der Klassen A1 oder A2) in die Klasse A, für Personen die älter als 24 Jahre sind, bleibt weiterhin möglich! Hierfür ist aber eine komplette Ausbildung incl. theoretischer und praktischer Prüfung erforderlich!
  • Wer vor Ablauf der Zweijahres-Frist die nächsthöhere Führerscheinklasse erwerben möchte, muß eine Ausbildung incl. theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren! Das Mindestalter von 24 Jahren für Klasse A und 18 Jahre für Klasse A2 ist aber zu beachten!
  • Ein Aufstieg von Klasse A1 direkt zu Klasse A (Klasse A2 wird ausgelassen) ist nur mit einer Ausbildung inkl. theoretischer und praktischer Prüfung möglich. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre!

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